
Münsterländische Bank Thie & Co.
Münsterländische Bank Strategieportfolio I & II (Publikums-AIF)
*) Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des
Sondervermögens aus
**) Transaktionskosten: Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.
Gezahlte Verwaltungsvergütung (01.08.2013 - 31.07.2014)
Beratervergütung inkl. Performance-Fee (01.08.2013 - 31.07.2014)
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden.
Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile
Die Verwaltungsvergütung für KVGeigene Investmentanteile beträgt:
4Q-SMART POWER Fonds 1,6000% p.a.
Die Verwaltungsvergütung für Gruppenfremde Investmentanteile beträgt:
Amundi ETF MSCI Spain 0,2500% p.a. ISHARES FTSE Epra/Nareit Global Property Yield Fund 0,5900% p.a.
db x-trackers FTSE MIB INDEX Inhaber-Anteile 1D 0,2000% p.a. iShares MDAX UCITS ETF DE 0,5000% p.a.
DWS Invest-Global Agribusiness LC 1,5000% p.a. JPM Global Natural Resources A (Acc.) EUR 1,5000% p.a.
iShares DAX UCITS ETF DE 0,1500% p.a. Franklin U.S. Opportunities Fund A (ACC) 1,0000% p.a.
iShares DJ Asia/Pacific Select Dividende 30 0,5900% p.a. Invesco Asean Equity Fund 1,5000% p.a.
iShares DJ Indust.Average U.ETF DE 0,5000% p.a. INVESCO GREATER CHINA EQUITY FUND 1,5000% p.a.
Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge wurden nicht berechnet.
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen:
1) Erträge aus Kick-Back Zahlungen, Quellensteuererstattungen
2) Depotgebühren, Kosten für die Markrisikomessung, Kosten für die Bewertung von Vermögensgegenstände durch Dritte, Gebühren für die BaFin, Kosten für Allen&Overy
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den
jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht
realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.
Angaben zur Mitarbeitervergütung für das Geschäftsjahr 2013
Gesamtsumme der im a/jointfilesconvert/426621/bgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Geschäftsführer):
Zahl der Mitarbeiter der KVG: 154
Gesamtsumme der im a/jointfilesconvert/426621/bgelaufenen Wirtschaftsjahr 2013 der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker (nur Führungskräfte):
Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Wesentliche (größtenteils KAGB-bedingte) Änderungen, die sich aufgrund der Anforderungen von § 165 KAGB ergeben haben:
Angabe der Unterverwahrer, Ergänzung/Änderung der Risikohinweise, Ergänzende Angaben zum Liquiditätsmanagement, Änderungen/Ergänzungen hinsichtlich der steuerrechtlichen Hinweise, Ergänzung von Angaben zu
beauftragten Dienstleistern, Austausch der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen gegen die KAGB-konformen Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen, Angaben zu Handhabung von Sicherheiten
Zusätzliche Informationen
Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten
Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
Vergl. Verkaufsprospekt vom 21.07.2014 Seite 55 ff.
Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
Vergl. Verkaufsprospekt vom 21.07.2014 Seite 35 ff.
Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB
keine Änderungen
Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß
tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß
tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode
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