Electrolux ESF66810X User Manual Page 46

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46 electrolux Garantiebedingungen
Garantie/Kundendienst
Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH,
beglückwünschen Sie zum Erwerb
eines Gerätes aus dem Electrolux
Konzern.
Für dieses Gerät räumen wir Ihnen,
als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß
den nachstehenden Bedingungen,
eine besondere Garantie ein, die
Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag
an dem das Gerät gekauft wurde
und erstreckt sich über einen
Zeitraum von 24 Monaten. Wir
empfehlen daher, den Kaufbeleg
unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am
Gerät, die nachweislich auf einen
Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn
sie uns innerhalb von 14 Tagen
nach dem Auftreten angezeigt
werden. Nicht unter diese Garantie
fallen Schäden oder Mängel, die
durch nicht vorschriftsgemäße
Handhabung des Gerätes, durch
Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und
Gebrauchsanweisungen und durch
Reparaturen oder Eingriffe, die von
Personen vorgenommen wurden,
die hierzu von uns nicht ermächtigt
sind, verursacht wurden. Werden
unsere Geräte mit Ersatzteilen
oder Zubehörteilen versehen, die
keine Originalteile sind und wurde
dadurch ein Defekt verursacht, ist
dieser ebenfalls nicht durch die
Garantie gedeckt. Von der
Garantiezusage ausgenommen
sind Verschleißteile (z.B.:
Keilriemen, Kohlebürsten,
Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die
Behebung oben dargestellter
Mängel am Gerät innerhalb
angemessener Frist nach
Mitteilung des Mangels durch
Verbesserung.
Die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Weg-,
Arbeits-, und Materialkosten
werden von uns getragen. Über die
Verbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese
Garantie nicht eingeräumt.
Verbesserungsarbeiten werden,
soweit möglich, am Aufstellungsort,
sonst in unseren
Kundendienstwerkstätten,
durchgeführt. Ersetzte Teile gehen
in unser Eigentum über. Es ist
jeweils der Kaufbeleg mit Kauf-
bzw.
Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder
eine Verlängerung der Garantiefrist
noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für ausgewechselte
Teile endet mit der Garantiefrist für
das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere
Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind -
soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist -
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der
Gewährleistungsanspruch des
Kunden gegen den Händler, bei
dem er das Gerät gekauft hat,
weder eingeschränkt noch
aufgehoben.
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